Laptopnutzung

Die Nutzung von Laptops ist erlaubt im Zeitschriftenlesesaal, in der Mediothek?und im Eingangsbewohlhabend der Bibliothek. Der?Monografienlesesaal?gilt als Stillarbeitsbewohlhabend, daher ist dort die Laptopnutzung nicht gestattet. Grundlage dieser Entscheidung ist u. a. eine Nutzerumfrage.